Einleitende Bestimmungen
1. Diese Reklamationsordnung des elektronischen Geschäftsverkehrs wird von Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg. geregelt, i.d.F. nachfolgenden Änderungen verstärkt und verdeutlicht die Rechte und Pflichten des Verkäufers, Dipl.-Ing. Jiri Kozak - Konstruktionsbüro, USt.-Ident.-Nr. CZ11476923, Büro Slovakova 3, CZ-60200 Brno, eingetragen in das Register der Stadtverwaltung der Stadt Brno, Ev.-Nr.370200-3104412 (weiter als Betreiber bezeichnet) und der Käufer (weiter als Kunde).
2. Reklamationsordner bezieht sich auf Waren, für die während der Gewährleistungsfrist die Rechte des Käufers auf Mängelhaftung angewendet werden sind.
3. Ausländische Reklamationen gekauften Waren in unserem E-Shop regeln folgende Vorschriften oder Gesetze der Tschechischen Republik und der EU (wenn Rechtsnormen Vorrang gegenüber der EU haben).
B. Übernahme der Ware
1. Der Käufer ist verpflichtet die Ware sofort bei Erhalt in Anwesenheit des Trägers zu überprüfen.
2. Bei Entdeckung der offensichtlichen Warenmängel nach Erhalt der Ware, ist der Käufer verpflichtet mit dem Spediteur eine Beschädigungsnotiz ausstellen. Der Käufer ist in diesem Fall berechtigt, die Übernahme der Ware verweigern. Der Käufer ist zudem verpflichtet, die Vollständigkeit der Dokumentation für das Produkt zu überprüfen.
3. Festgestellte offensichtliche Mängel muss unverzüglich der Käufer beim Verkäufer reklamieren. Bedingung dieser Reklamation ist Aufzeichnung einer Beschädigung von Gütern während des Transports durch den Frachtführer unterzeichnet.
4.Kosten und Schäden entstandene als Folge der verspätete oder fehlerhafte Anwendung der offensichtlichen Warenmängel, oder als Folge Nichtaufzeichnung von Schädigung werden in voller Höhe vom Käufer getragen.
C. Garantiebedingungen
1. Immer, wenn nach Erhalt der Ware durch den Käufer während der Garantiezeit Mängel auftreten, ist der Käufer berechtigt Mangelrüge geltend machen.
2. Garantiezeit wird von den geltenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und beträgt 24 Monate, mit Ausnahme der vom Gesetz vorgeschrieben. Für natürliche und juristische Personen mit einem gültigen UID beträgt die währleistungsfrist 6 Monate.
3. Die Gewährleistungsfrist wird für einen Zeitraum verlängert, in dem die Waren während der Garantiereparatur sind. Im Fall eines Austauschs von Waren, der Käufer bekommt eine neue Gewährleistungsfrist oder die Dauer der Garantie des ursprünglichen Waren, wenn diese länger ist.
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